Mit der zweiten Zahlungsdienstrichtlinie (PSD2 =Payment Services Directive) soll u.a. das Online-Bezahlen sicherer werden.
Grundlage für die Einführung dieser Neuregelung ist die Erhöhung der Sicherheit und des Vertrauens bei elektronischen Zahlungen,
um Verbraucher stärker vor Betrug und unerlaubten Kontozugriffen zu schützen.
So sieht die PSD2 u.a. vor, dass Zahlungsdienstleister verpflichtet werden, eine verschärfte Identitätsprüfung
(sog. „starke Kundenauthentifizierung“) zu entwickeln.
Sofern also ein Kunde online auf sein Konto zugreift, einen elektronischen Zahlungsvorgang auslöst oder über einen Fernzugang
eine Handlung vornimmt, muss er künftig in der Regel zwei von drei Kriterien aus den Kategorien Wissen, Besitz und Inhärenz erfüllen.
• Die Kategorie „Wissen“ meint, dass der Kunde sein Passwort kennt.
• Mit der Kategorie „Besitz“ ist z.B. der Besitz einer Girokarte oder eines Mobiltelefons gemeint.
• Zur Kategorie „Inhärenz“ gehören biometrische Daten (z.B. ein Fingerabdruck)
Die Änderungen werden voraussichtlich ab der zweiten Hälfte 2019 gelten.